Informationen zu Hilfesmaßnahme


Hier eine vom regie-netzwerk zusammengestellte Übersicht.



Antragstellungen für die Corona-Zuschüsse aus Landes- und Bundesmitteln:


BUNDESWEIT – Soforthilfe für Solo-Selbstständige max. 9.000 € für 3 Monate, wird ebenfalls über die Länder bearbeitet, nachträgliche Prüfung möglich und ggf. Umwandlung in ein Darlehen.

BUNDESWEIT – Zugang zur Grundsicherung (Hartz 4) erleichtert, Bedürftigkeitsprüfung erfolgt nachträglich.

BUNDESWEIT – Soforthilfe für Freiberufler, im Moment nur im Quarantänefall bzw. bei „Tätigkeitsverbot“ (Ein Anspruch auf Entschädigung von Verdienstausfällen nach dem IfSG besteht im Zusammenhang mit einer durch eine zuständige Behörde (Gesundheitsamt oder Ordnungsamt) ausgesprochenen Quarantäne bzw. einem Tätigkeitsverbot. Berechtigte sind hierbei Arbeitnehmer*innen, Selbstständige und Freiberufler*innen, gegen die direkt eine Quarantäne bzw. ein Tätigkeitsverbot ausgesprochen wurde. Kein Anspruch besteht bei Arbeitsunfähigkeit, Urlaub und vorübergehender Verhinderung nach § 616 BGB.).

BAYERN – Soforthilfe für Solo-Selbstständige max. 5.000 € (funktioniert bestens, erste Gelder sind schon auf Konten eingegangen).

BADEN-WÜRTTEMBERG – Soforthilfe für Solo-Selbstständige max. 9.000 € für 3 Monate.

BERLIN – Soforthilfe für Solo-Selbstständige max. 2.500 € (ggf. mehrmals beantragbar). 

BRANDENBURG – Soforthilfe für Solo-Selbstständige max. 9.000 €.

BREMEN – Soforthilfe für Solo-Selbstständige bis 5.000 €.

HAMBURG – Soforthilfe für Solo-Selbstständige max. 2.500 €.

HESSEN – Soforthilfe für Solo-Selbstständige max. 10.000 € für 3 Monate.

MECKLENBURG-VORPOMMERN I – Darlehen bis zu 20.000 €, muss zurückgezahlt werden, Restschuldbefreiung möglich.

MECKLENBURG-VORPOMMERN II – Übernahme des Bundesprogramms, max. 9.000 €.

NIEDERSACHSEN – Soforthilfe für Solo-Selbstständige max. 3.000 €.

NRW – Soforthilfe für Künstler*innen max. 2.000 €.

NRW – Soforthilfe für Solo-Selbstständige max. 9.000 € Bundesprogramm.

RHEINLAND-PFALZ: Kein eigenes Programm, nutzt die Unterstützung des Bundes und erweitert diese durch Sofortdarlehen, die zurückgezahlt werden müssen.

SAARLAND – Soforthilfe für Solo-Selbstständige 3.000 bis max. 10.000 €.

SACHSEN-ANHALT – Soforthilfe für Künstler*innen max. 400 € pro Monat für zunächst 2 Monate.

SACHSEN-ANHALT – Soforthilfe für Solo-Selbstständige max. 9.000 €.

SACHSEN – Darlehen für Solo-Selbstständige, muss über 10 Jahre zurückgezahlt werden.

SCHLESWIG-HOLSTEIN – Soforthilfe für Solo-Selbstständige max. 9.000 € für 3 Monate.

THÜRINGEN – Soforthilfe für Solo-Selbstständige max. 5.000 €.

 

Wer mit Antragsformularen und Online-Warteschlangen der Unterstützungsangebote nicht zurechtkommt, kann der Facebookgruppe "Corona-Soforthilfe von und für Unternehmer" beitreten und dort Tipps und aktuelle News zu den Verfahren erhalten. 

 

In der SCHWEIZ werden bis zu 80 % der Ausfälle übernommen.

Und auch in ÖSTERREICH gibt es Soforthilfe.

 

WEITERE SPENDEN- UND NOTHILFEAKTIONEN 

Elinor Spendenaktion für KSK-Mitglieder, einmalig 1.000 €.

Spendenaktion Solidaritätsfonds für freie Bühnen- und Tontechniker:innen, Beleuchter:innen, Stage Hands und Veranstaltungs-helfer:innen. 

Fonds Daku unterstützt Künstler*innen, die in den letzten 10 Jahren gefördert wurden, max. 5.000 €.

Für alle die bei der GVL gemeldet sind, man kriegt einmalig 250 €.

#supportyourlocalartists – Spendenaktion für Dresdner Künstler*innen.

Spendenaktion in Stuttgart für Freiberufler.

Spendenaktion der Kieler Nachrichten für Künstler*innen.

Die Crowdfunding-Plattform Startnext hat eine Crowdfunding-Hilfsaktion gestartet. Startnext hat dazu die Richtlinien für Crowdfunding vereinfacht und das Alles-oder-nichts-Prinzip ausgesetzt. Das heißt, jeder Cent wird fortan ausgezahlt.

 

WAS DU NOCH TUN KANNST

Das Jahresarbeitseinkommen bei der KSK nach unten korrigieren und weniger Beitrag zahlen (Die Untergrenze von 3.900 € Mindesteinkommen ist aufgehoben: "Wenn die Einkommenserwartung infolge der Corona-Krise herabgesetzt werden muss, wird die Versicherungspflicht bis auf weiteres im laufenden Jahr auch dann fortgesetzt, wenn das Mindesteinkommen von 3.900 € jährlich nach aktueller Einschätzung nicht erreicht werden kann.").

Beim Finanzamt anrufen und eine Reduktion oder den Wegfall der Vorsteuer verlangen. Not- und Soforthilfen beantragen. Eine Bitte: verhalte dich solidarisch. Wer nicht in einer Notlage ist, sollte die Nothilfen denen überlassen, die sie wirklich brauchen. Mit Nachprüfungen ist ebenfalls zu rechnen, sonst wäre es keine Nothilfe, sondern ein Grundeinkommen.